Also irgendwie ging mir in meinem Leben der Übergang von
"Magst Du noch eine Scheibe Lyoner, mein Kleiner?"
an der EDEKA-Wursttheke hin zu
" ...sind Sie gesetzlich verpflichtet gem. § 149 Abs. 1 Satz 2 AO
zur Abgabe der Einkommensteuererklärung mit der Folge,
dass sich der Beginn der Festsetzungsfrist nach
§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO richtet"
ein kleines Bisschen zu schnell.
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