Ich glaube, darauf ist niemand gekommen:
ein verhunztes "b" zu sein,
und nach dem zweiten "e" das dort stehende "u"
als "r" betrachtet, gefolgt von einem weiteren "r",
dann noch akzeptiert, dass die Lücke nach dem "s"
von einem nach Diktat hastig abgereistem (und daher
fehlenden) "c" hätte gefüllt werden sollen,
dann erhält man das Wort BEHERRSCHENDER,
und gemeint war damit ein Gesellschafter-
Geschäftsführer.
Und ICH muss mir wieder dringend ein Mehr an Sorgfalt in
der Niederschrift meiner Notizen aneignen.
